Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einleitung
(1) Für alle Verträge zwischen der LEOMOTION OHG (nachfolgend LEOMOTION genannt) und Gästen, Teilnehmern, Veranstaltern und Bestellern (nachfolgend Kunden genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
(2) Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aus welchen Gründen auch immer nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.
(3) Sämtliche Änderungen und Erweiterungen des zugrunde liegenden Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen
(1) Der Kunde verpflichtet sich den Anweisungen von LEOMOTION bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen von LEOMOTION gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.
(2) Wenn keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, kommt der Vertrag mit dem Kunden durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung von LEOMOTION zustande.
(3) Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann LEOMOTION zusätzliche Aufwendungen berechnen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich LEOMOTION mitzuteilen, so dass LEOMOTION die Möglichkeit hat, berechtigte Mängel zu beheben.
(5) Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein Verschulden oder das seiner Gäste am Veranstaltungsequipment/-ort oder bei Dritten verursacht werden.
(6) Die Anbringung von Werbe- und Dekorationsmaterial sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume oder Veranstaltungsflächen bedürfen der schriftlichen Einwilligung von LEOMOTION und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuer-, polizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt eine kostenpflichtige Lagerung bei LEOMOTION. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden entsorgt werden.
Haftung
(1) Die Haftung von LEOMOTION - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die von LEOMOTION eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) Im Falle höherer Gewalt (Wetter, Brand, Streik o.ä.), aus Sicherheitsgründen oder sonstiger von LEOMOTION nicht zu vertretender Hinderungsgründe wie behördlicher Anordnungen etc. behält sich LEOMOTION das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht.
(3) LEOMOTION haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Werbemittel oder Gegenstände des Kunden. Ausgenommen hiervon ist eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung von LEOMOTION.
(4) LEOMOTION übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
Allgemeine Bestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.
(2) LEOMOTION weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.